Zu Hause: einfach, aber mit Risiko
Viele bewahren ihr Testament zu Hause auf, im Notfallordner, im Schreibtisch, bei den Versicherungsunterlagen. Das ist zulässig und kostet nichts. Das Risiko: Es wird nicht gefunden, geht bei einer Wohnungsauflösung verloren oder verschwindet, weil jemand mit dem Inhalt nicht einverstanden ist. Wer ein Testament findet, muss es übrigens unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern. Darauf verlassen möchte ich mich nicht in jeder Familie.
Wenn zu Hause, dann so: ein fester Platz, den mindestens zwei Vertrauenspersonen kennen, im Notfallordner ein Hinweis, wo es liegt, und keine Kopie, die mit dem Original verwechselt werden könnte. Kopien sind nicht gültig.
Amtliche Verwahrung beim Amtsgericht
Du kannst dein handschriftliches Testament bei jedem Amtsgericht in besondere amtliche Verwahrung geben. Das kostet eine einmalige Gebühr. Dafür bekommst du drei Dinge: Das Testament kann nicht verloren gehen, niemand kann es unbemerkt verändern oder verschwinden lassen, und es wird im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer vermerkt. Stirbst du, meldet das Standesamt den Todesfall an das Register, und das Nachlassgericht eröffnet das Testament von sich aus. Niemand muss es suchen.
Notarielle Testamente kommen automatisch in die amtliche Verwahrung. Ein hinterlegtes Testament kannst du jederzeit zurücknehmen, etwa um es zu ändern. Beim notariellen Testament gilt die Rücknahme als Widerruf, beim handschriftlichen bleibt es gültig.
Mein Rat: Wer ein Testament geschrieben hat, das anderen nicht gefallen wird, oder wer allein lebt, sollte es hinterlegen. Die Gebühr ist überschaubar, die Sicherheit groß.
