Auffindbar schlägt sicher
Der häufigste Fehler, den ich sehe: Die Dokumente sind perfekt, liegen aber im Bankschließfach. Das Schließfach ist samstags zu, und wer es öffnen darf, steht in der Vollmacht, die im Schließfach liegt. Ähnlich die Schreibtischschublade mit dem Schlüssel, den nur du kennst.
Die Faustregel ist einfach: Das Original gehört an einen Ort, den mindestens zwei Menschen kennen und ohne dich erreichen. Bei den meisten ist das der Notfallordner zu Hause, vorne, klar beschriftet. Die bevollmächtigte Person hat einen Wohnungsschlüssel oder weiß, wer einen hat.
Zusätzlich sinnvoll: eine Notfallkarte im Portemonnaie mit dem Hinweis „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung vorhanden“ und der Telefonnummer der bevollmächtigten Person. Rettungskräfte und Kliniken schauen dort nach.
Original, Kopie oder nur Bescheid wissen?
Die bevollmächtigte Person muss das Original nicht bei sich haben. Es reicht, wenn sie weiß, wo es liegt, und schnell drankommt. Eine Kopie bei ihr zu Hause ist trotzdem sinnvoll: Für ein erstes Gespräch im Krankenhaus genügt sie oft, und sie zeigt, dass es das Dokument gibt.
Für Bank und Grundbuch zählt dagegen das Original. Deshalb gibt es gute Gründe, es nicht vorschnell aus der Hand zu geben: Wer das Original hat, kann handeln. Wenn du die Vollmacht zwar unterschreiben, aber erst im Ernstfall wirksam aus der Hand geben willst, hilft eine Verwahrung bei einer Vertrauensperson, einer Notarin oder einer Anwältin mit einer klaren Herausgabe-Regel.
Und noch ein Baustein: Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kannst du eintragen lassen, dass es eine Vorsorgevollmacht gibt und wer bevollmächtigt ist. Betreuungsgerichte fragen dort ab, bevor sie einen Betreuer bestellen. Das Dokument selbst wird nicht hinterlegt, nur der Hinweis darauf.
