Warum die Handschrift Pflicht ist
Die Handschrift hat einen Zweck: Sie beweist, dass du selbst es warst. Ein Ausdruck lässt sich austauschen, eine Seite nachschieben, ein Absatz ändern. Bei einem Text, der durchgehend von deiner Hand stammt, geht das nicht unbemerkt. Deshalb reicht es nicht, einen Computerausdruck zu unterschreiben. Auch eine Schreibmaschine oder ein diktiertes und von jemand anderem geschriebenes Testament gilt nicht.
Vollständig heißt: jeder Satz. Wer sich schwer tut mit längeren Texten, schreibt lieber kurz und klar als lang und am Computer. Drei handgeschriebene Sätze, die eindeutig sind, sind mehr wert als vier getippte Seiten.
Was außerdem hineingehört
- Überschrift: „Mein Testament“ oder „Mein letzter Wille“.
- Ort und Datum. Keine Pflicht, aber sehr wichtig: Gibt es mehrere Testamente, gilt das jüngste. Ohne Datum ist das nicht nachweisbar.
- Vor- und Nachname als Unterschrift, unter dem Text, nicht daneben. Was unter der Unterschrift steht, ist im Zweifel nicht gedeckt.
- Bei mehreren Seiten: Seiten nummerieren und jede unterschreiben oder zusammenheften.
Bei einem gemeinschaftlichen Testament von Eheleuten schreibt einer den Text von Hand, beide unterschreiben, am besten jeweils mit Ort und Datum.
Das notarielle Testament ist die zweite gültige Form. Die Notarin beurkundet deinen Willen, prüft Geschäftsfähigkeit und Formulierungen und gibt das Testament in amtliche Verwahrung. Das lohnt sich bei Immobilien, Patchwork, Unternehmensanteilen oder Auslandsbezug. Angenehmer Nebeneffekt: Ein notarielles Testament ersetzt gegenüber Banken und Grundbuch meist den Erbschein.
