Was ohne Testament passiert
Das Erbrecht kennt Verwandte und Ehepartner. Der Lebensgefährte, mit dem du seit zwanzig Jahren zusammenlebst, ist für das Gesetz ein Fremder. Stirbt er ohne Testament, erben seine Kinder, auch die aus einer früheren Beziehung. Hat er keine, erben seine Eltern, danach Geschwister, Nichten und Neffen.
Konkret: Gehört die Wohnung ihm, gehört sie jetzt seinen Erben. Du hast kein Wohnrecht, nur den Mietvertrag, falls du einen hast. Läuft das Konto auf seinen Namen, kommst du nicht heran. Habt ihr das Haus gemeinsam gekauft, gehört dir deine Hälfte und seinen Erben die andere. Du bist mit deinen Schwiegereltern in einer Erbengemeinschaft, ohne je verheiratet gewesen zu sein.
Einen Pflichtteil hat der unverheiratete Partner nicht. Es gibt also keinen Mindestschutz. Was nicht geregelt ist, geht komplett an die Verwandten.
Was Paare ohne Trauschein regeln sollten
- Testament oder Erbvertrag. Nur so wird der Partner Erbe. Ein gemeinschaftliches Testament können nur Ehepaare schreiben, unverheiratete Paare brauchen zwei Einzeltestamente oder einen notariellen Erbvertrag, der beide bindet.
- Vorsorgevollmacht. Ohne sie darf der Partner im Krankenhaus nicht einmal Auskunft bekommen, und das Betreuungsgericht bestellt im Zweifel ein Familienmitglied oder einen fremden Betreuer.
- Gemeinsames Oder-Konto und Bankvollmachten. Damit der Alltag in den ersten Wochen weiterläuft.
Zur Ehrlichkeit gehört der Steuerblick: Der unverheiratete Partner hat einen Erbschaftsteuer-Freibetrag von 20.000 Euro und zahlt darüber den höchsten Steuersatz. Ehepartner haben 500.000 Euro Freibetrag. Bei einer Immobilie ist das ein Unterschied von vielen zehntausend Euro. Manche Paare heiraten deshalb spät, andere arbeiten mit Schenkungen zu Lebzeiten und Wohnrechten. Beides gehört in eine individuelle Beratung.
