Alle Fragen zu Gesetzliche ErbfolgeGesetzliche Erbfolge · Live gefragt · Finanzfrauen Leipzig, April 2026

Erbt der Ehepartner automatisch alles?

Kurz gesagt

Nein. Ohne Testament erbt der Ehepartner zusammen mit den Kindern, bei Zugewinngemeinschaft in der Regel die Hälfte, die Kinder teilen sich die andere Hälfte. Gibt es keine Kinder, erben die Eltern oder Geschwister des Verstorbenen mit. Alleinerbe wird der Ehepartner nur durch ein Testament.

Was das Gesetz verteilt

Die gesetzliche Erbfolge kennt keine Alleinerben unter Ehepartnern, solange es Verwandte gibt. Sie rechnet so, bei Zugewinngemeinschaft, dem Güterstand der meisten Ehen:

  • Ehepartner und Kinder: Der Ehepartner erbt die Hälfte, die Kinder teilen sich die andere Hälfte. Bei zwei Kindern also ein Viertel pro Kind.
  • Ehepartner, keine Kinder, Eltern leben noch: Der Ehepartner erbt drei Viertel, die Eltern ein Viertel. Sind die Eltern verstorben, treten Geschwister und deren Kinder an ihre Stelle.
  • Keine Verwandten der ersten und zweiten Ordnung, keine Großeltern: Erst dann erbt der Ehepartner allein.

Bei Gütertrennung oder Gütergemeinschaft sind die Quoten anders, bei Gütertrennung mit einem oder zwei Kindern erben alle zu gleichen Teilen.

Was das praktisch heißt

Stell dir das Haus vor, das euch zur Hälfte gehört. Stirbt dein Mann, gehört dir deine Hälfte weiter, und von seiner Hälfte erbst du die Hälfte. Deine zwei Kinder erben je ein Achtel des Hauses. Ihr seid jetzt eine Erbengemeinschaft. Verkaufen, vermieten, belasten: nur gemeinsam. Will ein Kind ausgezahlt werden, musst du das Geld aufbringen. Ist ein Kind minderjährig, redet das Familiengericht mit.

Noch deutlicher bei kinderlosen Paaren: Deine Schwiegereltern erben ein Viertel des Nachlasses deines Mannes, also auch ein Viertel seiner Haushälfte. Sie können ihren Anteil in Geld verlangen.

Ein Testament ändert das mit einem Satz: „Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein.“ Die Pflichtteile bleiben, aber als Geldanspruch, den man planen kann. Eltern haben neben Kindern keinen Pflichtteil, und auch nur, wenn der Verstorbene keine Kinder hatte.

Worauf es in der Praxis ankommt

  • Eigenen Fall durchrechnen: Wer würde nach heutigem Stand neben mir erben?
  • Prüfen, ob das Haus zur Erbengemeinschaft würde und ob du Auszahlungen leisten könntest.
  • Gegenseitige Alleinerbeneinsetzung im Testament erwägen, mit Blick auf Pflichtteile.
  • Kinderlos verheiratet: besonders dringend, weil Eltern und Geschwister miterben.

Wann du dir Hilfe holen solltest

Wenn du nach dem Lesen denkst: „Das wusste ich nicht, und bei uns gibt es kein Testament.“ Dann ist ein Kennenlern-Gespräch der ruhige erste Schritt, bevor irgendetwas unterschrieben wird.

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Was passiert, wenn Kinder da sind?
Dann erben die Kinder mit. Der Ehepartner wird nicht Alleinerbe.

Diese Frage wurde live gestellt: Finanzfrauen Leipzig, April 2026. Alle Fragen des Abends.

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Diese Antwort ist Orientierung aus der Praxis, keine Rechtsberatung. Ich bin Generationenberaterin (IHK) und Testamentsvollstreckerin (IHK), keine Anwältin und keine Notarin. Wo es um deine konkrete rechtliche Gestaltung geht, arbeite ich mit Notarinnen und Anwältinnen zusammen.