So funktioniert es
Ohne Testament erbt der Ehepartner nicht allein, sondern zusammen mit den Kindern. Das Haus gehört dann plötzlich einer Erbengemeinschaft, und ein Kind kann seinen Anteil ausgezahlt verlangen. Das Berliner Testament verhindert genau das: Stirbt der erste Partner, erbt der andere alles. Die Kinder werden Schlusserben und bekommen das, was nach dem Tod des zweiten Partners übrig ist.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Der überlebende Partner bleibt finanziell handlungsfähig, das Haus muss nicht verkauft oder beliehen werden, die Verhältnisse sind klar. Die Form ist einfach: Einer schreibt den Text von Hand, beide unterschreiben mit Ort und Datum.
Die zwei Haken
Der Pflichtteil. Die Kinder sind nach dem ersten Todesfall enterbt und können ihren Pflichtteil verlangen, die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, sofort und in Geld. Bei einem Haus ohne Rücklagen kann das den überlebenden Partner in Bedrängnis bringen. Viele Berliner Testamente enthalten deshalb eine Pflichtteilsstrafklausel: Wer nach dem ersten Todesfall den Pflichtteil fordert, bekommt auch beim zweiten nur den Pflichtteil.
Die Bindungswirkung. Nach dem Tod des ersten Partners ist das Testament in der Regel festgeschrieben. Der Überlebende kann die Schlusserben nicht mehr austauschen, auch nicht nach einer neuen Heirat oder einem Zerwürfnis mit einem Kind. Wer sich Spielraum erhalten will, muss das beim Schreiben hineinnehmen.
Dazu kommt ein steuerlicher Punkt: Beim ersten Todesfall bleiben die Freibeträge der Kinder ungenutzt, beim zweiten fällt alles auf einmal an. Bei größeren Vermögen kann das Erbschaftsteuer kosten, die sich mit Vermächtnissen an die Kinder im ersten Erbfall vermeiden ließe.
Für Patchwork-Familien passt das Berliner Testament oft nicht, weil die Kinder aus verschiedenen Beziehungen je nach Todesreihenfolge sehr unterschiedlich ausgehen.
