Warum der Zusatz so wichtig ist
Nach einem Todesfall läuft das Leben der anderen weiter, und zwar sofort: Die Miete wird fällig, die Bestattung muss bezahlt werden, der Pflegedienst schickt seine letzte Rechnung, Verträge laufen. Bis ein Erbschein da ist, vergehen oft Wochen, manchmal Monate. In dieser Zeit braucht jemand die Befugnis zu handeln.
Eine Vollmacht, die ausdrücklich über den Tod hinaus gilt, schließt diese Lücke. Die bevollmächtigte Person kann weiter auf das Konto zugreifen, kündigen, bezahlen und Auskünfte einholen. Steht nichts dazu in der Vollmacht, hängt es von der Auslegung ab, und Banken legen im Zweifel streng aus.
Umgekehrt gilt: Die Bevollmächtigte handelt nach dem Tod nicht mehr für dich, sondern für deine Erben. Die Erben können die Vollmacht widerrufen. Sie ist also eine Brücke für die ersten Wochen, kein Ersatz für ein Testament.
Was die Vollmacht nach dem Tod nicht ersetzt
Drei Dinge, die immer wieder verwechselt werden:
- Die Vollmacht regelt nicht, wer erbt. Das tut nur ein Testament oder die gesetzliche Erbfolge.
- Die Bevollmächtigte darf das Vermögen nicht nach eigenem Gutdünken verteilen. Sie verwaltet es für die Erben und ist ihnen Rechenschaft schuldig.
- Für Grundstücksgeschäfte brauchen Erben in der Regel trotzdem einen Erbschein oder ein notarielles Testament, auch wenn eine Vollmacht vorliegt.
Sinnvoll ist der Zusatz vor allem dann, wenn die bevollmächtigte Person auch zu den Erben gehört oder ihr Vertrauen genießt. Dann kann sie die Übergangszeit ohne Reibung überbrücken.
