Und-Konto, Oder-Konto: ein Wort, großer Unterschied
Die allermeisten gemeinsamen Girokonten von Paaren sind Oder-Konten: Jeder darf allein überweisen, abheben, Daueraufträge ändern. Stirbt ein Partner oder liegt er im Krankenhaus, läuft für den anderen alles weiter. Die Bank darf das Konto nicht sperren, nur weil ein Mitinhaber gestorben ist. Allerdings treten die Erben in seine Stellung ein und können gemeinsam mit der Bank Vereinbarungen treffen oder die Einzelverfügung widerrufen. Bei einem Ehepaar mit Kindern als Miterben ist das selten ein Problem, bei zerstrittenen Familien schon.
Beim Und-Konto ist es umgekehrt: Jede Verfügung braucht beide Unterschriften. Fällt einer aus, ist das Konto faktisch eingefroren. Bei Handlungsunfähigkeit hilft nur eine Vollmacht, bei Tod der Erbschein oder ein notarielles Testament. Und-Konten sind selten, sie kommen bei Vereinen oder Geschäftspartnern vor. Schau trotzdem in deinen Kontovertrag, wenn du nicht sicher bist.
Was das gemeinsame Konto nicht löst
Ein Oder-Konto fühlt sich wie eine Vorsorge an, ist aber nur ein Teil davon. Drei Lücken bleiben:
- Eigene Konten des Partners. Sparbuch, Depot, Tagesgeld laufen oft auf einen Namen. Dort hilft nur eine Vollmacht.
- Alles außer Geld. Mit Ärztinnen sprechen, einen Heimvertrag unterschreiben, Post öffnen: Dafür braucht es die Vorsorgevollmacht, kein Konto.
- Guthaben nach dem Tod. Das Geld auf dem Oder-Konto gehört im Zweifel beiden je zur Hälfte. Die Hälfte des Verstorbenen fällt in den Nachlass. Der überlebende Partner darf verfügen, schuldet den Miterben aber Rechenschaft.
Deshalb gehört zum gemeinsamen Konto immer die Vorsorgevollmacht, am besten mit Bankvollmacht bei jedem Institut.
