Alle Fragen zu Banken und KontenBanken und Konten · Live gefragt · Finanzfrauen Leipzig, April 2026

Was passiert mit gemeinsamen Konten, wenn einer stirbt oder handlungsunfähig wird?

Kurz gesagt

Das hängt davon ab, ob es ein Und-Konto oder ein Oder-Konto ist. Beim Oder-Konto kann jeder Kontoinhaber allein verfügen, auch wenn der andere ausfällt. Beim Und-Konto müssen beide gemeinsam handeln, und genau das geht im Ernstfall nicht mehr.

Und-Konto, Oder-Konto: ein Wort, großer Unterschied

Die allermeisten gemeinsamen Girokonten von Paaren sind Oder-Konten: Jeder darf allein überweisen, abheben, Daueraufträge ändern. Stirbt ein Partner oder liegt er im Krankenhaus, läuft für den anderen alles weiter. Die Bank darf das Konto nicht sperren, nur weil ein Mitinhaber gestorben ist. Allerdings treten die Erben in seine Stellung ein und können gemeinsam mit der Bank Vereinbarungen treffen oder die Einzelverfügung widerrufen. Bei einem Ehepaar mit Kindern als Miterben ist das selten ein Problem, bei zerstrittenen Familien schon.

Beim Und-Konto ist es umgekehrt: Jede Verfügung braucht beide Unterschriften. Fällt einer aus, ist das Konto faktisch eingefroren. Bei Handlungsunfähigkeit hilft nur eine Vollmacht, bei Tod der Erbschein oder ein notarielles Testament. Und-Konten sind selten, sie kommen bei Vereinen oder Geschäftspartnern vor. Schau trotzdem in deinen Kontovertrag, wenn du nicht sicher bist.

Was das gemeinsame Konto nicht löst

Ein Oder-Konto fühlt sich wie eine Vorsorge an, ist aber nur ein Teil davon. Drei Lücken bleiben:

  • Eigene Konten des Partners. Sparbuch, Depot, Tagesgeld laufen oft auf einen Namen. Dort hilft nur eine Vollmacht.
  • Alles außer Geld. Mit Ärztinnen sprechen, einen Heimvertrag unterschreiben, Post öffnen: Dafür braucht es die Vorsorgevollmacht, kein Konto.
  • Guthaben nach dem Tod. Das Geld auf dem Oder-Konto gehört im Zweifel beiden je zur Hälfte. Die Hälfte des Verstorbenen fällt in den Nachlass. Der überlebende Partner darf verfügen, schuldet den Miterben aber Rechenschaft.

Deshalb gehört zum gemeinsamen Konto immer die Vorsorgevollmacht, am besten mit Bankvollmacht bei jedem Institut.

Worauf es in der Praxis ankommt

  • Im Kontovertrag nachsehen: Oder-Konto (Einzelverfügung) oder Und-Konto (gemeinsame Verfügung).
  • Eigene Konten und Depots des Partners auflisten, dort Bankvollmachten hinterlegen.
  • Vorsorgevollmacht für alles, was kein Geld ist: Gesundheit, Verträge, Behörden.
  • Eine Rücklage auf einem Konto, auf das der andere allein zugreifen kann, für die ersten Wochen.

Wann du dir Hilfe holen solltest

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Dazu wurde auch gefragt

Was ist der Unterschied zwischen Und-Konto und Oder-Konto?
Beim Und-Konto müssen beide gemeinsam handeln. Beim Oder-Konto kann jeder allein verfügen.

Diese Frage wurde live gestellt: Finanzfrauen Leipzig, April 2026. Alle Fragen des Abends.

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