Gelebte Familie und Gesetz
Für das Erbrecht gibt es Verwandte, Ehepartner und alle anderen. Ein Stiefkind ist mit dem Stiefelternteil nicht verwandt, egal wie lange es bei ihm gelebt hat, wer es großgezogen oder wer es im Alter gepflegt hat. Wer also mit einem Stiefvater aufgewachsen ist, aber nicht adoptiert wurde, ist erbrechtlich nicht sein Kind und erbt nichts, wenn er kein Testament hinterlässt.
Das trifft in Patchwork-Familien in beide Richtungen. Stirbt die Mutter zuerst, erbt ihr Mann mit. Stirbt er danach, geht sein Vermögen, einschließlich dessen, was er von ihr geerbt hat, an seine leiblichen Kinder oder seine Verwandten. Die Kinder der Mutter gehen leer aus, obwohl das Vermögen zum Teil von ihrer Mutter stammt. Diese Verschiebung passiert still, durch nichts anderes als die Reihenfolge der Todesfälle.
Wege, Stiefkinder zu bedenken
- Testament oder Erbvertrag. Stiefkinder lassen sich als Erben oder Vermächtnisnehmer einsetzen, in beliebiger Höhe. Ein Erbvertrag bindet beide Partner, sodass der Überlebende die Kinder des anderen nicht später ausschließen kann.
- Adoption. Adoptierte Kinder sind erbrechtlich gleichgestellt. Die Erwachsenenadoption ist möglich, hat aber eigene Regeln und Nebenwirkungen und ist nicht für jede Familie der richtige Weg.
- Schenkungen zu Lebzeiten. Mit Augenmaß und mit Blick auf die Pflichtteile der leiblichen Kinder.
Eine gute Nachricht gibt es bei der Steuer: Die Erbschaftsteuer behandelt Stiefkinder wie leibliche Kinder, mit 400.000 Euro Freibetrag und der günstigsten Steuerklasse. Das Erbrecht sagt also Nein, das Steuerrecht Ja. Es fehlt nur das Testament dazwischen.
