Ein Formular pro Bank
Banken erkennen Vollmachten anderer Institute nicht an, und auch die Vorsorgevollmacht prüfen sie im Zweifel lange. Das eigene Formular dagegen ist im System hinterlegt, die Unterschrift wurde meist am Schalter geleistet, der Sachbearbeiter sieht die Vollmacht beim Aufruf des Kontos. Im Ernstfall ist das der Unterschied zwischen „sofort“ und „in zwei Wochen, wenn die Rechtsabteilung sich gemeldet hat“.
Mach dir deshalb eine Liste aller Institute: Hausbank, Direktbank, Depotbank, Bausparkasse, Kreditkartenanbieter. Bei jedem fragst du nach der Konto- oder Depotvollmacht und lässt die bevollmächtigte Person eintragen. Bei Online-Banken geht das oft per Formular zum Ausdrucken, manche verlangen eine Legitimation der Bevollmächtigten per Post-Ident.
Sofort oder erst im Todesfall?
Die meisten Bankformulare bieten drei Varianten: Die Vollmacht gilt ab sofort und über den Tod hinaus, nur zu Lebzeiten, oder erst ab dem Todesfall. Was passt, hängt von der Frage ab, wovor du dich schützen willst.
- Ab sofort, über den Tod hinaus: die umfassende Variante. Die Bevollmächtigte kann handeln, wenn du im Krankenhaus liegst, und auch danach. Voraussetzung ist Vertrauen, denn sie könnte es schon heute.
- Nur zu Lebzeiten: hilft im Krankheitsfall, endet mit dem Tod. Dann brauchen die Erben einen Erbschein.
- Erst im Todesfall: schützt zu Lebzeiten vor Zugriff, hilft aber nicht, wenn du handlungsunfähig bist. Genau dann wird sie am häufigsten gebraucht.
Wenn du der Person nicht genug vertraust für „ab sofort“, ist sie vielleicht nicht die richtige Bevollmächtigte. Das klingt hart, ist aber die ehrlichste Prüfung.
