Alle Fragen zu Pflichtteil und KinderPflichtteil und Kinder · Live gefragt · Finanzfrauen Leipzig, April 2026

Was passiert, wenn Minderjährige erben?

Kurz gesagt

Dann kommen Amtsgericht und gegebenenfalls Jugendamt ins Spiel. Die Eltern verwalten das Erbe des Kindes, brauchen für wichtige Geschäfte aber die Genehmigung des Familiengerichts, etwa beim Verkauf oder der Belastung eines Hauses. Das Gericht schützt das Vermögen des Kindes, handelt aber nicht unbedingt so, wie es für die Familie wirtschaftlich bequem wäre.

Warum Gericht und Jugendamt mitreden

Minderjährige können erben, aber nicht selbst handeln. Normalerweise handeln die Eltern für sie. Beim Erbe gibt es zwei Besonderheiten. Erstens: Der überlebende Elternteil ist oft selbst Miterbe. Will er das gemeinsame Haus verkaufen oder mit einem Kredit belasten, steht er auf beiden Seiten des Geschäfts, als Verkäufer und als Vertreter des Kindes. Dann bestellt das Familiengericht einen Ergänzungspfleger, der das Kind vertritt, und muss das Geschäft genehmigen.

Zweitens: Bestimmte Geschäfte brauchen immer eine gerichtliche Genehmigung, zum Beispiel Grundstücksverkäufe, Kredite im Namen des Kindes oder die Ausschlagung einer Erbschaft. Das Gericht prüft dabei nur eines: Ist das gut für das Vermögen des Kindes? Ob die Mutter das Geld braucht, um die Familie über Wasser zu halten, ist nicht sein Maßstab.

Das Jugendamt wird in solchen Verfahren angehört oder als Pfleger eingesetzt. Beide meinen es nicht böse. Sie tun, was das Gesetz verlangt: das Kind schützen, notfalls vor den eigenen Eltern.

Wie man die Familie handlungsfähig hält

Drei Werkzeuge, alle im Testament:

  • Kinder nicht im ersten Erbfall zu Miterben machen, sondern den überlebenden Partner als Alleinerben einsetzen und die Kinder als Schlusserben. Dann gibt es keine Erbengemeinschaft mit Minderjährigen. Der Pflichtteil bleibt, aber als Geldanspruch, der ruhen kann.
  • Testamentsvollstreckung anordnen: Eine Person des Vertrauens verwaltet das Erbe des Kindes bis zu einem bestimmten Alter, etwa 25. Sie braucht für Verwaltungsmaßnahmen keine gerichtliche Genehmigung.
  • Vermögenssorge entziehen: Wer nicht möchte, dass der geschiedene Partner das Erbe des Kindes verwaltet, kann das im Testament ausschließen und eine andere Person benennen.

Dazu gehört die Sorgerechtsverfügung: Wer soll sich um die Kinder kümmern, wenn beide Eltern sterben? Das Familiengericht entscheidet, berücksichtigt aber den Wunsch der Eltern.

Worauf es in der Praxis ankommt

  • Prüfen, ob eure Kinder nach heutigem Stand Miterben am Haus würden.
  • Überlebenden Partner als Alleinerben einsetzen, Kinder als Schlusserben.
  • Testamentsvollstreckung für minderjährige Erben mit Altersgrenze anordnen.
  • Sorgerechtsverfügung schreiben: Wer kümmert sich, wenn beide ausfallen.
  • Bei Trennung: Vermögenssorge des anderen Elternteils für das Erbe ausschließen.

Wann du dir Hilfe holen solltest

Wenn ihr Kinder unter 18 habt und noch kein Testament, oder eines, das die Kinder direkt als Erben einsetzt. Das ist einer der Fälle, in denen eine Stunde Planung Jahre Behördenverkehr erspart.

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Warum mischen sich Gericht oder Jugendamt ein?
Sie schützen das Vermögen des Kindes, handeln aber nicht unbedingt so, wie es für die Familie wirtschaftlich bequem wäre.

Diese Frage wurde live gestellt: Finanzfrauen Leipzig, April 2026. Alle Fragen des Abends.

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Diese Antwort ist Orientierung aus der Praxis, keine Rechtsberatung. Ich bin Generationenberaterin (IHK) und Testamentsvollstreckerin (IHK), keine Anwältin und keine Notarin. Wo es um deine konkrete rechtliche Gestaltung geht, arbeite ich mit Notarinnen und Anwältinnen zusammen.