Drei Bedingungen müssen zusammenkommen
Viele stellen sich vor, die Patientenverfügung läge im Krankenhaus wie ein Schalter bereit: Sobald etwas passiert, wird sie umgelegt. So ist es nicht. Sie wird erst dann maßgeblich, wenn drei Dinge gleichzeitig gelten:
- Du kannst nicht mehr selbst entscheiden. Solange du ansprechbar bist und verstehst, worum es geht, zählt dein gesprochenes Wort – nicht das Papier.
- Es geht um eine medizinische Entscheidung. Behandeln oder nicht, Lebenserhaltung, Schmerzlinderung, künstliche Ernährung.
- Eine der Situationen, die du beschrieben hast, ist eingetreten. Zum Beispiel der Sterbeprozess, das Endstadium einer unheilbaren Krankheit oder eine schwerste Hirnschädigung ohne Aussicht auf Besserung.
Fehlt eine der drei Bedingungen, wird behandelt wie bei jedem anderen Menschen auch. Die Verfügung schränkt also nicht die Hilfe ein, die dir zusteht. Sie beschreibt, wo für dich die Grenze liegt.
Wer stellt fest, dass es so weit ist?
Das stellen Ärztinnen und Ärzte fest, nicht die Angehörigen und nicht die bevollmächtigte Person. In vielen Formularen ist vorgesehen, dass zwei Ärzte übereinstimmend bestätigen müssen, dass die beschriebene Situation eingetreten ist. Das ist eine Sicherung gegen voreilige Entscheidungen.
Die bevollmächtigte Person kommt danach ins Spiel: Sie sorgt dafür, dass dein schriftlicher Wille umgesetzt wird, und spricht mit dem Behandlungsteam. Deshalb gehören Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zusammen. Das eine Dokument sagt, was du willst, das andere, wer es für dich durchsetzt.
Je konkreter du die Situationen beschrieben hast, desto leichter fällt diese Feststellung. „Wenn keine Aussicht mehr besteht“ ist ein Gefühl. „Im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit“ ist eine Beschreibung, mit der eine Ärztin arbeiten kann.
