Alle FragenLive gefragt · Finanzfrauen Leipzig, April 2026
Unternehmerinnen: 3 Fragen, kurz beantwortet
Eine private Vorsorgevollmacht reicht für das Unternehmen meist nicht. Wer Kundinnen, Konten, Passwörter und Buchhaltung übernehmen darf, braucht eine eigene Regelung.
- Reicht eine private Vorsorgevollmacht für Unternehmerinnen?
- Oft nicht.
- Was muss zusätzlich geregelt werden?
- Wer Kunden, Lieferanten, offene Aufträge, Konten, Passwörter, Buchhaltung und Unternehmensentscheidungen übernehmen darf.
- Braucht es eine Unternehmervollmacht?
- Ja, zumindest ein bewusstes Notfallkonzept für das Unternehmen.
