Alle FragenLive gefragt · Finanzfrauen Leipzig, April 2026

Unternehmerinnen: 3 Fragen, kurz beantwortet

Eine private Vorsorgevollmacht reicht für das Unternehmen meist nicht. Wer Kundinnen, Konten, Passwörter und Buchhaltung übernehmen darf, braucht eine eigene Regelung.

Reicht eine private Vorsorgevollmacht für Unternehmerinnen?
Oft nicht.
Was muss zusätzlich geregelt werden?
Wer Kunden, Lieferanten, offene Aufträge, Konten, Passwörter, Buchhaltung und Unternehmensentscheidungen übernehmen darf.
Braucht es eine Unternehmervollmacht?
Ja, zumindest ein bewusstes Notfallkonzept für das Unternehmen.