Alle FragenLive gefragt · Finanzfrauen Leipzig, April 2026
Bevollmächtigte: 7 Fragen, kurz beantwortet
Wer soll für mich entscheiden? Diese Frage kam in vielen Varianten: ohne Ehepartner, mit erwachsenen Kindern, mit einer Freundin statt der Familie. Es gibt keine Standardlösung – aber ein paar Kriterien, die die Wahl leichter machen.
- Wer darf entscheiden, wenn ich keinen Ehepartner habe?
- Dann braucht man eine andere Person des Vertrauens: Kind, Freundin, Geschwister oder eine andere nahestehende Person.
- Darf mein Kind für mich entscheiden?
- Nicht automatisch. Das Kind braucht eine Vollmacht und muss volljährig sein.
- Ab welchem Alter kann ich mein Kind bevollmächtigen?
- Ab Volljährigkeit, also ab 18 Jahren.
- Sollte man lieber nicht den engsten Angehörigen einsetzen?
- Das kann sinnvoll sein. Enge Angehörige sind emotional oft stark belastet. Manchmal ist eine vertraute dritte Person besser geeignet oder eine gute Ergänzung.
- Kann man mehrere Personen bevollmächtigen?
- Ja. Man kann mehrere Personen einsetzen, etwa mehrere Kinder, weil im Ernstfall nicht klar ist, wer erreichbar, belastbar oder vor Ort ist.
- Was passiert, wenn die bevollmächtigte Person selbst nicht mehr geschäftsfähig ist?
- Dann kann sie die Vollmacht nicht mehr ausüben. Deshalb sind Ersatzpersonen sinnvoll.
- Wer ist besser geeignet: Ehepartner, Kind, Freundin oder neutrale Person?
- Das hängt von Vertrauen, Belastbarkeit, Erreichbarkeit und praktischer Fähigkeit ab. Es gibt keine Standardlösung.
