Alle FragenLive gefragt · Finanzfrauen Leipzig, April 2026

Bevollmächtigte: 7 Fragen, kurz beantwortet

Wer soll für mich entscheiden? Diese Frage kam in vielen Varianten: ohne Ehepartner, mit erwachsenen Kindern, mit einer Freundin statt der Familie. Es gibt keine Standardlösung – aber ein paar Kriterien, die die Wahl leichter machen.

Wer darf entscheiden, wenn ich keinen Ehepartner habe?
Dann braucht man eine andere Person des Vertrauens: Kind, Freundin, Geschwister oder eine andere nahestehende Person.
Darf mein Kind für mich entscheiden?
Nicht automatisch. Das Kind braucht eine Vollmacht und muss volljährig sein.
Ab welchem Alter kann ich mein Kind bevollmächtigen?
Ab Volljährigkeit, also ab 18 Jahren.
Sollte man lieber nicht den engsten Angehörigen einsetzen?
Das kann sinnvoll sein. Enge Angehörige sind emotional oft stark belastet. Manchmal ist eine vertraute dritte Person besser geeignet oder eine gute Ergänzung.
Kann man mehrere Personen bevollmächtigen?
Ja. Man kann mehrere Personen einsetzen, etwa mehrere Kinder, weil im Ernstfall nicht klar ist, wer erreichbar, belastbar oder vor Ort ist.
Was passiert, wenn die bevollmächtigte Person selbst nicht mehr geschäftsfähig ist?
Dann kann sie die Vollmacht nicht mehr ausüben. Deshalb sind Ersatzpersonen sinnvoll.
Wer ist besser geeignet: Ehepartner, Kind, Freundin oder neutrale Person?
Das hängt von Vertrauen, Belastbarkeit, Erreichbarkeit und praktischer Fähigkeit ab. Es gibt keine Standardlösung.