Alle Fragen zu Notar und FormNotar und Form · Live gefragt · Finanzfrauen Leipzig, April 2026

Was ist der Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung?

Kurz gesagt

Beglaubigung heißt: Der Notar bestätigt, dass diese Person unterschrieben hat. Beurkundung heißt: Der Notar gestaltet oder verliest den gesamten Inhalt, prüft ihn und berät dazu. Die Beurkundung ist deutlich umfangreicher und teurer. Für viele Vorsorgedokumente reicht die Beglaubigung.

Beglaubigung: die Unterschrift wird bestätigt

Bei der Beglaubigung geht es nur um eine Frage: Hat diese Person dieses Dokument unterschrieben? Du unterschreibst vor der Notarin, sie prüft deinen Ausweis und setzt einen Vermerk mit Siegel darunter. Mit dem Inhalt befasst sie sich dabei nicht. Ob die Vollmacht klug formuliert ist, prüft sie nicht, das ist nicht ihre Aufgabe in diesem Verfahren.

Dafür ist die Beglaubigung schnell und vergleichsweise günstig. Sie macht dein Dokument für Banken und Behörden deutlich belastbarer, weil niemand mehr an der Echtheit der Unterschrift zweifeln kann. Für eine Vorsorgevollmacht ist sie in vielen Fällen der passende Weg. Unterschriften unter Vorsorgevollmachten beglaubigt neben Notaren auch die Betreuungsbehörde, für eine kleine Gebühr.

Beurkundung: der ganze Inhalt wird zum Dokument des Notars

Bei der Beurkundung entwirft die Notarin den Text oder prüft deinen Entwurf, berät dich über die rechtliche Tragweite, verliest den gesamten Inhalt in deiner Anwesenheit und bestätigt, dass du geschäftsfähig bist und verstanden hast, was du unterschreibst. Das Ergebnis ist eine notarielle Urkunde mit höchster Beweiskraft.

Das ist aufwendiger und kostet entsprechend mehr. Es ist aber dort richtig, wo viel auf dem Spiel steht: bei Testamenten in komplizierten Familienlagen, bei Erbverträgen, bei Übertragungen von Immobilien zu Lebzeiten. Für Grundstücksgeschäfte ist die notarielle Form ohnehin vorgeschrieben.

Für die Vorsorgevollmacht gilt: Beglaubigung reicht oft. Soll die Bevollmächtigte aber dein Haus verkaufen oder belasten können, verlangt das Grundbuchamt mindestens eine beglaubigte, Banken für Kredite häufig eine beurkundete Vollmacht. Dann lohnt sich der größere Schritt.

Worauf es in der Praxis ankommt

  • Vorsorgevollmacht ohne Immobilie: Beglaubigung der Unterschrift genügt meist (Notar oder Betreuungsbehörde).
  • Immobilie vorhanden: mindestens beglaubigen, bei Verkauf oder Belastung beurkunden lassen.
  • Testament: eigenhändig ohne Notar gültig, bei Patchwork, Immobilien oder Auslandsbezug Beurkundung erwägen.
  • Vor dem Termin den Inhalt klären, denn die Beglaubigung prüft ihn nicht.

Wann du dir Hilfe holen solltest

Wenn du nicht weißt, welche Form bei dir reicht. Wir sortieren das vor dem Notartermin, damit du dort nur noch unterschreibst, was wirklich zu dir passt.

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Diese Antwort ist Orientierung aus der Praxis, keine Rechtsberatung. Ich bin Generationenberaterin (IHK) und Testamentsvollstreckerin (IHK), keine Anwältin und keine Notarin. Wo es um deine konkrete rechtliche Gestaltung geht, arbeite ich mit Notarinnen und Anwältinnen zusammen.