Beglaubigung: die Unterschrift wird bestätigt
Bei der Beglaubigung geht es nur um eine Frage: Hat diese Person dieses Dokument unterschrieben? Du unterschreibst vor der Notarin, sie prüft deinen Ausweis und setzt einen Vermerk mit Siegel darunter. Mit dem Inhalt befasst sie sich dabei nicht. Ob die Vollmacht klug formuliert ist, prüft sie nicht, das ist nicht ihre Aufgabe in diesem Verfahren.
Dafür ist die Beglaubigung schnell und vergleichsweise günstig. Sie macht dein Dokument für Banken und Behörden deutlich belastbarer, weil niemand mehr an der Echtheit der Unterschrift zweifeln kann. Für eine Vorsorgevollmacht ist sie in vielen Fällen der passende Weg. Unterschriften unter Vorsorgevollmachten beglaubigt neben Notaren auch die Betreuungsbehörde, für eine kleine Gebühr.
Beurkundung: der ganze Inhalt wird zum Dokument des Notars
Bei der Beurkundung entwirft die Notarin den Text oder prüft deinen Entwurf, berät dich über die rechtliche Tragweite, verliest den gesamten Inhalt in deiner Anwesenheit und bestätigt, dass du geschäftsfähig bist und verstanden hast, was du unterschreibst. Das Ergebnis ist eine notarielle Urkunde mit höchster Beweiskraft.
Das ist aufwendiger und kostet entsprechend mehr. Es ist aber dort richtig, wo viel auf dem Spiel steht: bei Testamenten in komplizierten Familienlagen, bei Erbverträgen, bei Übertragungen von Immobilien zu Lebzeiten. Für Grundstücksgeschäfte ist die notarielle Form ohnehin vorgeschrieben.
Für die Vorsorgevollmacht gilt: Beglaubigung reicht oft. Soll die Bevollmächtigte aber dein Haus verkaufen oder belasten können, verlangt das Grundbuchamt mindestens eine beglaubigte, Banken für Kredite häufig eine beurkundete Vollmacht. Dann lohnt sich der größere Schritt.
